Anfrage zur gesetzlich vorgesehenen Impfpflicht in Pflege- und Medizineinrichtungen
DIE LINKE. Kreisgruppe Minden-Lübbecke fragt nach der Umsetzung des Gesetzes "zur Stärkung der Impfprävention". Sie möchte unter anderem wissen, ob und wie die Kreisverwaltung die Aufgaben erfüllen will sowie welche Konsequenzen für derzeit ungeimpfte Personen zu erwarten sind.
Hierzu stelle DIE LINKE am 09. Januar 2022 folgende Anfrage an die Landrätin:
Das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sieht ab März eine Impfpflicht für alle Personen vor, die im dortigen § 20a aufgeführt sind.
Demnach kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Immunnachweis vorlegen kann, untersagen, die entsprechenden Unternehmen und Betriebe zu betreten bzw. dort tätig zu werden.
Die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen sollen dem Gesundheitsamt „unverzüglich“ über die vorgelegten Nachweise benachrichtigen und personenbezogene Daten übermitteln.
Über Folgemaßnahmen findet sich kein weiterer Hinweis.
Dazu hat Die Linke folgende Fragen:
- Wie wird das Gesundheitsamt diese Daten erfassen, da ggf. in den jeweiligen Unternehmen und Betrieben diese Daten aus Datenschutzgründen bisher nicht erhoben wurden und in der dann geltenden notwendigen Form nicht vorliegen?
- Welche Maßnahmen werden im Gesundheitsamt bzw. in der Kreisverwaltung ergriffen, um diese Aufgabenmenge hinsichtlich der eigenen Personalbesetzung erfüllen zu können?
- Welche Konsequenzen wird es für die derzeit ungeimpften Beschäftigten haben? Dazu gibt es im oben genannten Gesetz keine Aussagen.
- Wer wird in diesem Zusammenhang Folgemaßnahmen auf welcher rechtlichen Grundlage festlegen? Aus unserer Sicht ist das laut Gesetz (da darin keine Aussage dazu getroffen ist) nicht die Aufgabe der entsprechenden Betriebe.
Da die Zeit zur Umsetzung nur noch wenige Wochen umfasst, bitten bittet die Kreisgruppe um baldige schriftliche Beantwortung ihrer Fragen und um Weiterleitung an die Fraktionen und Gruppe ebenso wie an den Sozial- und Gesundheitsausschuss.