Falsches Signal: Selbstbedienung der Kommunalpolitiker

Kreisgruppe aktuell

Künftig können Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung bekommen. So sieht es das „Gesetz zu Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ vor, das der Landtag NRW im November 2016 verabschiedet hat. Vor der Verabschiedung im Kreistag Minden-Lübbecke hatte die Kreisgruppe der Partei DIE LINKE den Antrag zur Änderung dieses Passus eingereicht. Darin forderten sie Aufwandentschädigungen gem. §31 Satz 1 Nr. 2 KrO nicht zu zahlen.

Die KroKo lehnte dies mit ihrer Mehrheit ab. Für den Kreis Minden-Lübbecke bedeutet das eine Mehrbelastung von geschätzten 70.000 €. Kosten, die über die Kreisumlage auch die klammen Haushalte der Kommunen belasten werden. „Dies ist den Bürger*innen inhaltlich schwer zu vermitteln“ so Cathrin Marin, Sprecherin der Kreisgruppe „Insbesondere den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern von Vereinen sowie kirchlichen und karitativen Einrichtungen“.