Juli 2016: 8263 Arbeitslose im Kreis Minden-Lübbecke - Zeit zu handeln statt zu tricksen

KV Minden-Lübbecke

Schlechte Meldungen kann auch die Regierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni in der Fernsehsendung Panorama: "Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann." Wer anders rechnen wolle, könne ja "seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken."
Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht.

Zeit zu handeln statt zu tricksen.

 

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juli 2016
8263
Offizielle Arbeitslosigkeit
5426
Nicht gezählte Arbeitslose2837
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte)
849
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II
800
Berufliche Weiterbildung
83
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)
331
Fremdförderung
434
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit / Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
0
Förderung von Arbeitsverhältnissen
12
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose)
23
Kranke Arbeitslose
305

Quellen:
Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitslosigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Minden-Lübbecke Juli 2016. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II.