Fraktion DIE LINKE fordert Abschaffung der Hundesteuer

Basisgruppe Bad OeynhausenFraktion Bad Oeynhausen

Die Fraktion DIE LINKE. beantragt, im Stadtgebiet der Stadt Bad Oeynhausen die Abschaffung der Hundesteuer und der Hundesteuersatzung vom 30.11.2010 mit Wirkung ab dem 01.01.2020.

Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden besteuert. Das Einkommen an der Hundesteuer steht der Gemeinde voll zu, die Hebesätze bzw. die Beträge kann jede Gemeinde selbst festlegen und ist keiner gesetzlichen Bestimmung und/oder Verpflichtung zur Erhebung unterstellt. Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals 1809 als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt. Sie sollte die Hundezahl wegen der Tollwutgefahr verringern. Auf der Homepage der Stadt Bad Oeynhausen weist man sogar auf das Zurückreichen bis ins 15. Jahrhundert hin.

Diese „Haustiersteuer“, die im Übrigen ausschließlich für Hunde und für kein anderes Haustier gilt, ist ein Relikt aus einer Zeit, wo tatsächlich Gefahren wie die Tollwut oder die Pest noch eine größere Rolle spielten, jetzt im 21. Jahrhundert jedoch ausschließlich zur Finanzierung des Stadthaushaltes der Kommunen dient. Dass es sich tatsächlich um ein geschichtliches Relikt handelt zeigt, dass andere europäische Länder längst diese Steuer abgeschafft haben. Dänemark schaffte sie 1972 ab, Frankreich 1979, England 1990, Schweden 1995. Selbst Ungarn, Griechenland und Kroatien aber auch Belgien, Spanien und Italien haben mittlerweile keine Hundesteuer mehr!

Ob Mops, Schäferhund oder Dackel – die Haltung eines Hundes kann richtig teuer werden. Neben der Hundesteuer fallen Kosten für Futter,  Pflege, Versicherung, Tierarztkosten etc. an. Dies ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass die städtischen Tierheime leider  immer „gut belegt“ sind.

Darüber hinaus ist die Hundesteuer einer kommunalen Willkür ausgesetzt, da jede Gemeinde die Höhe des Steuersatzes nach eigenem Ermessen festlegen kann. So sind Leverkusen und Köln mit jeweils 156 Euro je Hund die teuersten Erheber gefolgt von Solingen (151) und Mönchengladbach (138). Düsseldorf (96) liegt eher im Mittelfeld. Die günstigsten Kommunen sind Selfkant (47) und Hückelhofen (48). Bad Oeynhausen ist mit 74 Euro je Hund somit zwischen den unteren und den mittleren Erhebern zu finden. Laut Mönchengladbachs Stadtsprecher Dirk Rütten ist die Steuer eine „Regulierungssteuer um die Zahl der Hunde in Stadtgebieten und Großstädten in Grenzen zu halten“ und sei deshalb in der Stadt meist höher als auf dem Land und in ländlichen Gegenden „aus regulatorischer Sicht kaum sinnvoll“. Für  Bad Oeynhausen kann man, abgesehen vom Innenstadtbereich, wohl eher von einer ländlichen Region sprechen und somit ist die Hundesteuer für uns „aus regulatorischer Sicht kaum sinnvoll“ und dient ausschließlich der Einnahmenverbesserung des Stadthaushaltes.

Hinzu kommt, dass die o. g. Werte und Beträge ausschließlich auf einen Hundehalter für den Besitz eines „normalen Einzelhundes“ zukommen. Bei zwei Hunden kostet jedes Tier 91 Euro, ab 3  Hunden je 105 Euro. Wenn aber die Rasse ein sogenannter „gefährlicher Hund“ ist, dann je Hund 288 Euro bzw. je Hund 480 Euro ab  mindestens 2 Tieren. Die Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft wurden, finden sich in der jeweiligen Satzung der Gemeinden wider. Auch hier gibt es durchaus Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde, erst Recht mit Blick auf entsprechende Mischlinge. Wir haben es hier also mit einem riesigen „Bürokratiemonster“ zu tun! Diese Rassen und Mischlinge finden sich natürlich überproportional stark in den Tierheimen wieder, da deren Unterhalt für einen Normal- geschweige denn Geringverdiener nahezu unmöglich ist. 

Gern wird in diesem Zusammenhang und vor allem immer dann, wenn ein Unglück passiert, von den unterschiedlichen Interessengruppen die ein oder andere Hunderasse geradezu stigmatisiert.  Dabei wird kein Hund als Waffe geboren, es ist der Mensch, der den Hund so erzieht bzw. abrichtet. Davon abgesehen ist es ausgerechnet der Deutsche Schäferhund der mit 64 von insgesamt 453 „Menschenbissen“ nach den Mischlingen (113) die Statistik anführt gefolgt von Labrador und Border-Collie. Die sogenannten „gelisteten und gefährlichen“ Hunde waren dagegen nur für 28 der 453 Beißattacken in 2018 verantwortlich.

Zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Bad Oeynhausen hat in einem Zeitraum von  5 Jahren (2012-2016) wie folgt Steuern über die Hundesteuer eingenommen:

2012: 239 Tsd. Euro; 2013: 265 Tsd. Euro; 2014: 247 Tsd. Euro; 2015: 244 Tsd. Euro;  2016: 246 Tsd. Euro. 

Diesen Einnahmen muss man nun nicht genau definierbare Ausgaben für Personal- und Sachkosten entgegenrechnen. Wir gehen davon aus, dass die Personalkosten für die Erhebung, das Überprüfen der Rase, das Mahnwesen und auch die Sachkosten für z. B. die Steuermarken einen nicht unerheblichen Teil der Einnahmen wieder „auffressen“.

Deshalb lassen Sie uns gemeinsam Bürokratie abbauen, die Bürgerinnen und Bürger entlasten, den Hunden in den Tierheimen eine bessere Vermittlungschance zukommen und vor allem das Relikt aus einer längst vergangenen Zeit beerdigen, indem wir die Hundesteuer und die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oeynhausen abschaffen.

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