Inklusion in Porta Westfalica - willkommen in der Realität Frau Löhrmann

KV Minden-LübbeckeBasisgruppe Porta

In der UN-Behindertenrechtskonvetion von 2008 wurde das Ziel erklärt, die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.

In NRW gilt der Rechtsanspruch auf Inklusion seit 01.08.2014, dessen Umsetzung Schulministerin Sylvia Löhrmann beim Besuch der Ernst-Moritz-Arndt-Schule in Espelkamp am 13.08.2015 positiv bilanzierte. Zu diesem Anlass betonte sie, Inklusion sei ein Prozess, der alle Beteiligten miteinschließe und sich am besten gemeinsam gestalten ließe.

Viele Eltern, Lernende und Lehrende machen in diesen Tagen andere Erfahrungen.

Theoretisch sollen Eltern entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind auf eine Regel- oder Förderschule schicken. Echte Wahlfreiheit kann es aber nur geben, wenn vor Ort noch eine Förderschule existiert. Nach der Schließung der Portaschule im Juli 2015 gibt es nun keine städtische Förderschule mehr in Porta Westfalica. Eltern, die den Rechtsanspruch auf Inklusion nicht wahrnehmen, sind nun gezwungen ihre Kinder nach Minden zu schicken.

In seiner Verzweiflung hat sich ein Vater aus Porta Westfalica nun im Namen anderer Betroffener an Politik und Medien gewandt. „Natürlich kann man ein siebenjähriges Kind, des Lesens und Schreibens noch nicht mächtig, … nicht auf eine Odyssee mit dem ÖPNV, jetzt nach Minden, schicken.“, so der Vater. Zudem gibt es keinen Schulbus, der Kinder aus Porta nach Hause bringt, die im Offenen Ganztag untergebracht sind. Immerhin hat der Protest schon einen kleinen Erfolg gebracht, es wird „jetzt auch schon eine Fahrt nach der 4. Stunde übernommen (1. und 2. Klasse haben jeden Tag 4 Stunden)“.

Wie so oft – nicht nur im Bildungswesen – wird mit der Inklusion "von oben" eine Verordnung übergestülpt, ohne, dass ein sinnvolles und durchdachtes Konzept erkennbar wäre. Die betroffenen Menschen – neben Kindern und Eltern sind das ebenso Lehrende - sind unvorbereitet und fühlen sich allein gelassen. Man gewinnt den Eindruck, angesichts leerer Kassen nutze die Kommune die Inklusion, um Kosten zu sparen.

DIE LINKE. Porta Westfalica fordert das Recht auf Inklusion gleichwertig dem Recht auf besondere Förderung zu achten. Das Totschlag-Argument “kein Geld - Nothaushalt” ist aus linker Sicht kein Argument - es gibt genug Geld in diesem Land, es ist nur ungerecht verteilt. Weil die 0,1 Prozent der reichsten deutschen Haushalte 14 bis 16 Prozent des Gesamtvermögens besitzen* und sich aus dem Solidarsystem ausgeklinkt haben, weil Banken retten (ohne Risikobeteiligung derer) oberste Priorität hat, fehlt das Geld für die grundlegenden Aufgaben der Gemeinschaft. Die Kommunen sind das schwächste Glied in der Kette und müssen dieses ungerechte System ausbaden. Natürlich führt eine kommunale Verwaltung nur Verordnungen aus, die sie selbst nicht erfunden hat. Deshalb ist es umso wichtiger auch den Kommunalpolitikern die Augen zu öffnen, damit sie Druck auf ihre Bundesparteien ausüben. Wir sitzen alle in einem Boot - außer oben erwähnte 0,1%!

*) Quelle: DIW Berlin, 25/2015, Jan Goebel, Markus M. Grabka, Carsten Schröder