DIE LINKE . Minden-Lübbecke

Warum die Wahlrechtsreform eine politische Mogelpackung ist

KV Minden-LübbeckeKV aktuell

Der Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns erläuterte dem interessierten Online-Publikum, was sich hinter der aktuellen Wahlrechtsreform verbirgt. Auf Einladung des Kreisverbands stellte er dar, warum die Reform nicht halten wird, was sie verspricht. Straetmanns reichte Anfang Januar zusammen mit Vertreter*innen der FDP und Grünen einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Die Reform verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, heißt es in der Begründung der Klage.

 

In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen am 8. OKtober 2020 das der Änderung des Bundeswahlgesetzes zugestimmt. Straetmanns referierte, weshalb die Wahlrechtsreform der Regierungsparteien nach seiner Rechtsauffassung das Prinzip der Chancengleichheit und der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Rund ein Dutzend Gäste nahmen an der Online-Veranstaltung teil und bekamen gut verständliche Einblicke in das komplexe Wahlsystem.

Wodurch entstehen Überhangmandate?

Im Bundeswahlrecht werden die Sitze nach einen bestimmten Schlüssel je nach Einwohnerzahl auf die Länder verteilt. Zuvor wird eine bestimmte Anzahl an Sitzen vereinbart, derzeit sind das 598. Tatsächlich sitzen im Parlament aber 709 Abgeordnete, und das liegt an den Ausgleichs- bzw. Überhangmandaten. Bei der Bundestagswahl hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen. Die Zweitstimme bildet die Mehrheitsverhältnisse ab. Mit ihr werden Kandidat*innen der jeweiligen Landesliste über die Sitzverteilung indirekt ins Parlament gewählt. Mit der Erststimme kann eine Person direkt gewählt werden, die im Wahlkreis für die jeweilige Partei antritt. Wer die meisten Stimmen eines Wahlkreises erhält bekommt ein so genanntes Direktmandat. Gewinnen bei einer Partei mehr Direktkandidat*innen, als dieser Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, kommt es zu den Ausgleichsmandaten.

Vom Bundesverfassungsgericht bestätigter Reformbedarf

Straetmanns macht klar, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist, denn die die Mehrheiten werden heute nicht mehr unter zwei großen Volksparteien ausgemacht. Das führt zu immer mehr Überhangmandaten, damit zu einem immer größeren Parlament und schließlich auch zu einer hohen Belastung der Steuerzahlenden. Aktuell erhalten Bundestagsabgeordnete eine zu versteuernde Diät in Höhe von 10.083 Euro pro Monat. Unter anderem deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 das geltende Wahlrecht als verfassungswidrig erklärt und eine Reform gefordert. "...die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl" werden verletzt, das führe zu "willkürlichen Ergebnissen" und bewirke, "dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird", so das Bundesverfassungsgericht.

Anstatt das Wahlrecht wirklich zu reformieren hat die Große Koalition lediglich drei Änderungen beschlossen: Die Zahl der Wahlkreise wird von 299 auf 280 gesenkt, bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate werden zugelassen und die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert. Bei den Überhangmandaten sollen erst die Plätze nach der Sitzverteilung aufgefüllt werden. Gibt es dennoch Überhangmandate, wird die Zahl der Sitze so lange erhöht, bis das Mehrheitsverhältnis wieder hergestellt ist - bis zu drei müssen aber nicht ausgeglichen werden.

Grafik Abstimmungsverhalten Bundestag

Kernkritik Friedrich Straetmanns:

  1. Die Reform ist ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern
  2. Die Reform begünstigt die CDU/CSU, da drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden müssen
  3. Die Reform führt dazu, dass die Stimme in Baden-Württemberg und Bayern ein höheres Gewicht hat als in anderen Bundesländern
  4. Die Reform ist unklar in ihrer Formulierung

Von den unausgeglichenen Überhangsmandaten profitiere vor allem die Union, so Straetmanns. Trotz sinkender Umfragewerten gewinne aber auch die SPD, da zu erwarten sei, dass sie bei den Bundestagswahlen 2021 einige Überhangmandate erhalten wird. Diese wiederum führten zu mehr Ausgleichsmandaten und somit zu einem größeren Bundestag. Hinzu kommt auch der Anstieg der Umfragewerte der Grünen, welche diese Tendenzen noch verstärken würde.

Die Grafik zeigt, dass die Wirkung der Reform die Anforderungen der Verkleinerung nicht gerecht wird. Auch ist zusehen, dass die Wahlrechtsreform von einem erheblichen Teil der Abgeordneten im Bundestag abgelehnt worden ist. Straetmanns kritisiert an dieser Stelle zu Recht, dass die Große Koalition nicht nach einer gemeinsamen Lösung mit den Oppositionsparteien gesucht hat und man den Gegenvorschlag zu Verkleinerung von DIE LINKE., grüne und FDP im Vorfeld abgelehnt hatte.

Straetmanns kandidiert für zweite Amtszeit

In der anschließenden Diskussion stellte sich Friedrich Straetmanns auch anderen aktuellen Fragen aus der Gästerunde. Zur Bundestagswahl wird er erneut für die Landesliste der Partei DIE LINKE kandidieren. "Ich möchte meine Arbeit als rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion sehr gerne fortsetzen", so Straetmanns.

 

Kontakt

Ansprechpartner*innen

DIE LINKE Kreisverband Minden-Lübbecke
Kampstraße 27
32423 Minden

Telefon (05 71) 829 743 51

Jule Kegel
(Kreissprecherin)
Sebastian Neumann
(Kreissprecher)

sebastian.neumann@dielinke-muehlenkreis.de