Die Linke Fraktion im Kreistag Minden-Lübbecke fordert konsequente Kontrolle von Tariftreue
Am 15.12.2025 hat die Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag zur neuen Vergabesatzung für öffentliche Aufträge gestellt: Die Linke fordert, dass die neue Satzung konkrete Regelungen zur Kontrolle der Tariftreue bei den Vertragspartnern und Maßnahmen der Sanktion bis hin zum Ausschluss vom Vergabeverfahren beinhaltet.
Durch die Aufnahme einer festen Kontrollquote wird sichergestellt, dass die Einhaltung der Tariftreue nicht dem Zufall überlassen bleibt. Die Androhung von Vertragsstrafen und Vergabesperren schafft zudem ein wirksames finanzielles Risiko für Lohndumping.
Laut Daten der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten in NRW im Jahr 2023 lediglich 51% der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung. Allein seit dem Jahr 2000 ist die Zahl von 71% auf 51% gesunken, Tendenz weiter fallend. Das nun kommende Tarifentgeltsicherungsgesetz der Schwarz-Grünen Landesregierung soll leider nur für Aufträge des Landes gelten. Gleichzeitig werden aber 75% aller öffentlichen Aufträge kommunal vergeben. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) ist ein wichtiges Werkzeug zur Verteidigung der Rechte von Arbeitnehmer*innen seitens der Kommunen. In der Ausgestaltung bietet das Gesetz den Kommunen Handlungsspielraum bezüglich der Kontrolle und Sanktionierung, beides muss unseres Erachtens nach dringend in einer Vergabesatzung geregelt werden.
Die Linke stellt sich an die Seite der Beschäftigten und schützt auch das oft tariftreue heimische Handwerk und den Mittelstand vor unlauterem Wettbewerb! Wir stehen mit den Gewerkschaften, die solche Kontrollmechanismen fordern und kritisieren ausdrücklich, dass der Landesgesetzgeber nur ein Gesetz für landesweite Aufträge beschließt und die Kommunen dabei ausklammert.

