Kein Digitalzwang bei Nutzung der Rathaustiefgarage
Mehrheit stimmt für Antrag der Fraktion Die Linke im Haupt- und Finanzausschuss
Nach wie vor sind Münzen und Scheine gesetzliches Zahlungsmittel. Es sollte daher eigentlich auch immer die Möglichkeit der Barzahlung angeboten werden. Dennoch sind immer mehr Parkplätze im Minden sind nur noch mit einer Smartphone-App nutzbar.
Wenn Mindener*innen alle Parkmöglichkeiten der Stadt nutzen wollen, müssen sie sogar mindestens drei Unterschiedliche Apps installieren. Unschöner Nebeneffekt: Parken verteuert sich, da App-Anbieter für die Nutzung einen Aufschlag verlangen.
Die Linke sieht das kritisch. Digitalzwang nimmt Menschen die Freiheit der Entscheidung, ob und welche App sie installieren wollen. Wir finden, Leistungen im Bereich des Staates und der Grundversorgung sollten immer auch eine analoge Alternative anbieten, damit die Teilhabe aller Menschen gewährleistet ist.
Die Stadt Minden ist Hauptanteilseignerin der Mindener Parkhaus GmbH. Deshalb forderte die Linksfraktion in Minden nun in einem Antrag, die Bargeldzahlung in der Rathaustiefgarage auch in Zukunft zu gewährleisten.
In der Begründung des Antrags heißt es "Die Rathaustiefgarage ist bedeutend für Mitmenschen, die Dienste der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchten, insbesondere in Bezug auf barrierefreien Zugang".
Gründe für Besucherinnen, warum die bargeldlose Zahlung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind zum Beispiel:
- Sie nutzen ein Betriebssystem, das die App nicht anbietet.
- Sie besitzen kein Smartphone, es ist kaputt oder der Akku ist leer.
- Sie haben kein Guthaben für Mobile Daten.
- Sie sind auswärtig und müssten die App erst herunterladen und installieren (s.o.).
- Sie sind auswärtig, die nur einmalig dort parken.
- Sie haben die Nutzungsbedingung nicht verstanden und sind verunsichert.
- Sie lehnen das mit der App verbundene Tracking ab.
- Sie lehnen bargeldlose Zahlung aus Überzeugung ab.
Obwohl die Stadt betonte, dass sie Entschiedungen der Mindener Parkhaus GmbH nicht vorgreifen kann, wurde der Antrag als Empfehlung verabschiedet. Wir werden genau darauf achten, ob die auch eingehalten wird.
