Gewaltschutz darf keine freiwillige Leistung sein!
Istanbul-Konvention verbindlich umsetzen
Die Linke Minden-Lübbecke macht die verbindliche Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreisgebiet zu einem politischen Schwerpunkt ihrer kommunalpolitischen Arbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt im Kreis Minden-Lübbecke nicht länger von freiwilligen Leistungen, befristeten Förderprogrammen oder der jeweiligen Haushaltslage einzelner Kommunen abhängig ist. Gewaltschutz ist Menschenrecht und muss Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sein.
Einen gemeinsamen Aktionsplan für Minden-Lübbecke entwickeln
Der Kreisverband fordert den Kreis Minden-Lübbecke sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf, gemeinsam mit den Fachberatungsstellen, Frauenhäusern, Gleichstellungsstellen, Polizei, Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Wohlfahrtsverbänden und insbesondere mit Betroffenen einen kreisweiten Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu entwickeln. Dieser soll regelmäßig fortgeschrieben und öffentlich überprüft werden.
Der Aktionsplan muss insbesondere enthalten:
- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Hilfs- und Schutzangebote
- eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Frauenhaus- und Schutzplätzen
- konkrete Maßnahmen zur Schließung bestehender Versorgungslücken
- verbindliche Zuständigkeiten,
- einen Zeitplan für die Umsetzung
- eine Darstellung der erforderlichen finanziellen Mittel
- Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt
- Angebote für Kinder und Jugendliche, die Gewalt miterleben
- Maßnahmen gegen digitale und sexualisierte Gewalt
- barrierefreie und mehrsprachige Beratungsangebote sowie
- ein regelmäßiges öffentliches Monitoring der Umsetzung
Frauenhäuser und Beratungsstellen dauerhaft absichern
Die Linke Minden-Lübbecke setzt sich für eine bedarfsgerechte, verlässliche und langfristige Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen im Kreis ein. Niemand darf aufgrund fehlender finanzieller Mittel einen notwendigen Schutzplatz oder eine Beratung nicht erhalten können. Die Finanzierung muss insbesondere Personal-, Sach-, Miet- und Betriebskosten sowie Dolmetschleistungen, Barrierefreiheit und notwendige Angebote für Kinder abdecken. Projektfinanzierungen und kurzfristige Förderprogramme können eine dauerhafte Regelfinanzierung nicht ersetzen.
Wir fordern insbesondere:
- Kein Abbau von Schutz- und Beratungsangeboten aufgrund kommunaler 38 Haushaltsnotlagen.
Versorgungslücken im Kreis schließen
Die unterschiedlichen Lebensbedingungen im Kreis Minden-Lübbecke müssen berücksichtigt werden. Insbesondere im ländlichen Raum können große Entfernungen und ein unzureichender öffentlicher Nahverkehr den Zugang zu Schutz und Beratung erschweren.
Daher fordern wir:
- wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungsangebote 46
- eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr
- barrierefreie Einrichtungen
- mehrsprachige Beratung
- ausreichende Schutzmöglichkeiten für Frauen mit Kindern
- Schutz- und Beratungsangebote für Frauen mit Behinderungen
- Angebote für geflüchtete Frauen und Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
- Schutz vor digitaler Gewalt und Stalking sowie
- besondere Unterstützung für Frauen in finanziellen Notlagen
Kinder sind ebenfalls Betroffene
Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, sind nicht lediglich „mitbetroffen“. Sie brauchen eigene Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Linke fordert deshalb, dass der Schutz und die Unterstützung von Kindern verbindlicher Bestandteil der kommunalen Gewaltschutzplanung werden.
Dazu gehören insbesondere:
- kindgerechte Beratungsangebote
- pädagogische und psychosoziale Unterstützung
- ausreichende Kapazitäten für Kinder in Frauenhäusern
- Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schulen, Kitas und Fachberatungsstellen
- Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte sowie
- langfristige Unterstützung auch nach dem Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung
Prävention ausbauen
Gewaltschutz beginnt nicht erst nach einer Gewalttat. Die Linke Minden-Lübbecke fordert deshalb eine kommunale Präventionsstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Dazu gehören unter anderem:
- geschlechtersensible Bildungsarbeit
- Präventionsangebote an Schulen und Jugendzentren
- Aufklärung über häusliche, sexualisierte und digitale Gewalt
- Angebote zur Arbeit mit Jungen und Männern
- Maßnahmen gegen Sexismus und sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum
- Schulungen kommunaler Beschäftigter sowie
- öffentliche Kampagnen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.
Dabei müssen Präventionsangebote dauerhaft finanziert und fachlich begleitet werden.
Fachkräfte besser qualifizieren
Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen müssen geschlechtsspezifische Gewalt erkennen und angemessen darauf reagieren können. Wir fordern deshalb regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen insbesondere für Beschäftigte in:
- Jugendämtern
- Sozial- und Gesundheitsdiensten
- Schulen und Kitas
- kommunalen Unterkünften
- Ausländerbehörden
- Beratungsstellen und weiteren Einrichtungen mit regelmäßigem Kontakt zu Betroffenen
Die Fortbildungen sollen unter anderem die Dynamiken häuslicher Gewalt, Gefährdungseinschätzung, traumasensible Kommunikation, digitale Gewalt und die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen behandeln.
Betroffene und Fachberatungsstellen beteiligen
Politik über Gewalt darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg gemacht werden. Deshalb fordert Die Linke Minden-Lübbecke eine verbindliche Beteiligung von Betroffenen und Fachberatungsstellen an der Planung und Weiterentwicklung des Gewaltschutzes im Kreis. Dabei müssen insbesondere die Erfahrungen von:
- Frauen mit Behinderungen
- geflüchteten Frauen
- von Armut betroffenen Frauen
- wohnungslosen Frauen
- älteren Frauen
- jungen Frauen
- Migrantinnen sowie
- queeren Menschen berücksichtigt werden
Die Beteiligung muss freiwillig, sicher, barrierefrei und auf Wunsch anonym möglich sein.
Kommunale Verantwortung und Finanzierung zusammen denken
Wir lehnen es ab, den Kommunen immer neue Aufgaben aufzuerlegen, ohne ihnen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht eine auskömmliche Finanzierung durch Land und Bund. Die Linke Minden-Lübbecke setzt sich deshalb dafür ein, dass Kommunen dauerhaft finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Verpflichtungen zum Gewaltschutz zu erfüllen. Dabei gilt: Wer Gewaltschutz verbindlich fordert, muss ihn auch verbindlich finanzieren. Die Umsetzung darf nicht an der kommunalen Haushaltssituation scheitern.
Auftrag an unsere kommunalen Mandatsträger*innen
Der Kreisparteitag beauftragt die kommunalen Mandatsträger*innen der Linken im Kreis Minden-Lübbecke, diese Forderungen in den jeweiligen kommunalen Parlamenten einzubringen. Sie sollen insbesondere:
- die Erstellung kommunaler beziehungsweise kreisweiter Aktionspläne zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beantragen
- eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote einfordern
- bestehende Versorgungslücken öffentlich machen
- eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen einfordern
- die Einrichtung beziehungsweise Stärkung kommunaler Koordinierungsstrukturen unterstützen
- die Beteiligung von Fachberatungsstellen und Betroffenen sicherstellen und regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten.
Der Kreisvorstand wird beauftragt, die kommunalen Mandatsträger*innen hierbei zu unterstützen und den Austausch zwischen den kommunalen Fraktionen im Kreis zu fördern.
Politischer Auftrag an Die Linke Minden-Lübbecke
Der Kreisverband wird sich gemeinsam mit den kommunalen Fraktionen, feministischen Initiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzen. Wir wollen, dass der Kreis Minden-Lübbecke beim Gewaltschutz nicht nur reagiert, wenn Gewalt bereits passiert ist. Wir wollen eine Politik, die Gewalt verhindert, Betroffene schützt und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
