Juni 2015: Kosten der Unterkunft – Never Ending Story?

Kreisgruppe aktuell

Im Juni stand eigentlich erneut das Thema Kosten der Unterkunft auf der Tagesordnung im Ausschuss pro Arbeit. Für uns sehr überraschend wurde dieser Tagesordnungspunkt gecancelt und auf de nächste Sitzung verschoben. Begründung: „unbeantwortet gebliebene Fragen“!

Dadurch wird das Thema weiter hinausgezögert. Für uns wird die rückwirkende Zahlung bei gesteigerten Mietpreisen ab dem 01.01.2015 erst recht immer dringlicher.

In der Sitzung des Ausschuss Pro Arbeit im April präsentierte die Firma Analyse & Konzepte (A&K) zusammengefasst den neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für den Kreis Minden-Lübbecke.

Daran knüpften sich verschiedene Fragen wie z.B. nach dem Erhebungszeitraum, der Vorgehensweise bei der Datenerhebung, der Validität der erhobenen Daten, der Definition von jetzt 4 (statt ehemals 3) Wohnungsmarkttypen etc.

Da die Antworten nicht vollständig befriedigend ausfielen, forderte Die Linke mehrmals den ausführlichen Bericht ein. Dieser liegt uns bis zum heutigen Tag nicht vor, obwohl die neu ermittelten Werte ab 01.07.2015 angewendet werden sollen.

Allein die in der Präsentation enthaltende Tabelle mit den Mietpreisen kann aus unserer Sicht nicht die Grundlage der Entscheidungen sein.

In der Präsentation von A&K wurden signifikante Änderungen vorgestellt:

Zunächst wurden die Wohnungsmarkttypen (Wmt) neu definiert (jetzt vier statt ehemals drei Wmt). Dann sind gesunkene Mietpreise festgestellt worden (1 Person Wmt Ib, 2 Personen Wmt Ib, 3 Personen Wmt III, 4 Personen Wmt II). Desweiteren gelten jetzt im Wmt II bei den bis 95m² und >95m² großen Wohnungen 35% Perzentile.

In 2010 wurde beispielsweise über die Veränderung von Perzentilen beschlossen (siehe Niederschrift ApA vom 26.01.2011).

In der politischen Diskussion wurde damals auch beschlossen, dort wo es gegenüber bis dato Werten Absenkungen gegeben hätte, diese auf der alten Höhe zu belassen (u.a. um nicht weitere Umzüge zu erzwingen). Damit hat man einen Bestandschutz erreicht, wendete aber auch diese Werte auf der alten Höhe auf neue Antragsteller an. Aus unserer Sicht sind die entscheidenden Veränderungen bei den Wohnungsmarkttypen, der Festsetzung der neuen Mietrichtwerte und die Festlegung der Perzentile Bestandteil des sogenannten „schlüssigen Konzepts“. In der Folge liegt somit ein neues Konzept vor, über das politisch beschlossen werden müsste.

In der Vergangenheit wurde die Politik in die Entscheidungsschritte einbezogen.

Da der grundsicherungsrelevante Mietspiegel Teil des sogen. schlüssigen Konzepts ist und deutliche Veränderungen bei den Mietpreisen festgestellt wurden, erachtet Die Linke einen erneuten Beschluss durch den Kreistag darüber als notwendig. In der letzten Sitzung des ApA im April wurde dieses seitens der Verwaltung als nicht notwendig behauptet.

Deswegen hat die Linke in einer Anfrage folgende Fragen gestellt, die in der Juni-Sitzung eigentlich beantwortet werden sollten:

Auf Basis welcher Daten werden die neuen Mietrichtwerte für die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung und Sozialhilfe (SGB II und XII) festgelegt, da bisher nur eine Präsentation aus dem Jahr 2015 vorliegt?

Wie werden diese neuen Mietrichtwerte im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit mitgeteilt?

Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage muss der Kreistag darüber nicht erneut abstimmen?

Außerdem beantragten wir für die gleiche Sitzung folgenden Beschlussvorschlag:

Die neuen Mietrichtwerte werden rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt unter Beibehaltung der bisherigen Werte bei den jetzt veränderten gesunkenen Werten (1 Person Wohnungsmarkttyp Ib, 2 Personen Wohnungsmarkttyp Ib, 3 Personen Wohnungsmarkttyp III, 4 Personen Wohnungsmarkttyp II) i.S. des Bestandschutzes für die bisher übernommenen Kosten der Unterkunft und auch bei Neuantragstellern.

Weil der Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde, bleiben Anfrage und Antrag unbeantwortet und nicht abgestimmt. Wir werden berichten, wie es weiter geht!