Sondernutzungsgebühr für Leih-E-Scooter

Bereits in während der Pilotphase der Leih-Roller seit 2022 hatte Die Linke als einzige Fraktion im Rat der Stadt Minden die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gefordert - endlich gibt es einen Mehrheitsbeschluss.

Immer wieder hatte die Linksfraktion den Vertrag mit dem Unternehmen Tier kritisiert. Dabei ist auch für uns die Attraktivität von E-Scooter-Mietangeboten für schnell verfügbare Mobilität auf Kurzstrecken ist nachvollziehbar und der Spaßfaktor unbestritten.

"Unsere städtische Infrastruktur wird genutzt  und dabei mögliche entstehende Kosten und Risiken auf die Allgemeinheit abgewälzt, um die privatwirtschaftliche Profitaneignung zu maximieren ." kritisierte Gesine Frank, Stadtverordnete und stellvertrete sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Klima Umwelt und Verkehr der Stadt Minden, bereits 2022.

Die Verwaltung hatte bisher immer wieder auf die ungeklärte rechtliche Lage verwiesen zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Zuletzt hatte die Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2023 den Geschäftsführer des Deutschen Städtetags zitiert, der eine Sondernutzungsgebühr für Leihangebote von E-Scooter forderte.  

Die am 31.01.2024 beschlossene Abgabe von 30,00 € je Fahrzeug pro Jahr ist für Die Linke ein Schritt in die richtige Richtung. Die Forderung nach ausgewiesenen Stellplätzen bleibt noch unerfüllt.