Rücknahme von Mieterhöhungen für Sozialwohnungen nach Anfrage der Fraktion Die Linke.Minden

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Monatelang hatte die Verwaltung den Vorgang geprüft, den DIE LINKE im September 2022 nachgefragt hatte. Zwischendurch wurde berichtet, die Kommunikation mit dem Wohnungskonzern Peach Property Group seit schwierig. Nun

kündigt das Unternehmen die vollständige Rücknahme der Mieterhöhungen von 40% an.

Zur Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2022 stellte die Fraktion DIE LINKE.Minden eine Anfrage zu eklatant hohen Mieterhöhungen in Sozialwohnungen im Stadtteil Rodenbeck. Der Fraktion lag dazu ein Schreiben an eine Mietpartei der Wohnungsgesellschaft vor.  Die Peach Property Group, bzw. eines der zahlreichen Tochterunternehmen, die Portfolio Ostwestfalen GmbH, begründete darin die Erhöhung um rund 40% mit einem Paragraphen, der Vermietern von öffentlich geförderten Wohnungen erlaubt, erhöhte Betriebskosten zum nächsten Ersten umzulegen. Solche Mieterhöhungen sind jedoch an strenge Vorgaben gebunden und müssen von der Kommune genehmigt werden. Das Unternehmen gab an, ein solche Genehmigung von der Stadt Minden eingeholt zu haben. Dies wollte DIE LINKE überprüft haben.

Das lange Warten hat sich gelohnt

Das lange Warten auf die Antwort der Verwaltung hat sich schließlich gelohnt: Am 29.12.2022 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Wohnungsgesellschaft zum 23.12.2022 die vollständige Rücknahme der Mieterhöhungen erklärt habe. In seiner Antwort dankte Bereichsleiter Peter Schwarze dann auch für die Hinweise auf die Mieterhöhungen, durch die man „…dies erfreuliche Ergebnis erzielen…“ konnte.

„Danken müssten wir zu allererst einmal den Mieter:innen, die sich mit den Briefen des Vermieters verantwortungsbewusst verhalten und sie nicht einfach tatenlos hingenommen haben,“ meint Angela Gradler-Gebecke, Stadtverordnete für die Fraktion DIE LINKE „Unser Dank gilt insbesondere den Informant:innen, die den Vorfall an uns weitergeleitet haben.“ Das Ergebnis sei vor allem deshalb überaus erfreulich, weil dadurch verhindert wurde, dass sich ein geldgieriger Konzern durch eigenwillige Auslegung der Gesetze an öffentlichen Geldern bereichert. „Im vorliegenden Fall versuchte ein Wohnungsgesellschaft dreist Geld zu ergaunern, das zuvor vom Einkommen vieler Arbeitnehmer:innen als Steuern in die Staatskassen eingezahlt wurde“, stellt Fraktionssprecherin Angela Gradler-Gebecke fest.

Viele Fragen bleiben offen

Allerdings ist DIE LINKE damit nicht ganz zufrieden. Denn die Beantwortung der Linken-Anfrage erfolgte nur zum Teil und lässt andere wichtige Fragen im Raum stehen. So wurde nicht konkret mitgeteilt, ob die Erhöhung im Vorfeld in irgendeiner Weise bei Verwaltung beantragt und tatsächlich genehmigt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten aus Sicht der Fraktion juristische Konsequenzen folgen. Auch auf die grundsätzlichen Fragen zum Umgang mit Mieterhöhungen nach §10 WoBindG wurde mit keiner Silbe eingegangen. „Gerne hätten wir gewusst, welche Prozesse in der Verwaltung zur Prüfung solcher Anliegen definiert sind und in welcher Größenordnung Mieterhöhungen aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach diesem Paragraphen in den letzten 18 Monaten in der Stadt erfolgt sind“ sagt Gesine Frank. „Uns ist bewusst, dass die Verwaltung mit der Umsetzung der Wohngeldreform in den kommenden Monaten über die Maßen belastet sein wird. Allerdings schätzen wir das Potential des Missbrauchs durch dreiste Wohnungskonzerne hier sehr hoch ein und fordern deshalb mit einer erneuten Anfrage transparente Aufklärung.“ Schließlich seien seit der ersten Anfrage 16 Wochen ins Land gestrichen.

Gesetzesinitiative gefordert

DIE LINKE.Minden hat den Fall auch überregional bekannt gemacht. „Wir sind mit diesem Fall ganz bestimmt nicht allein. Es darf nicht sein, dass Wohnungsgesellschaften mit derart kurzen Fristen, die keine Zeit zur intensiven Prüfung lassen, in öffentlichen Kassen greifen können. Wir denken, das Gesetz muss dringend geschärft werden“, fordert Gesine Frank.